Beglaubigung, amtliche Bedeutung

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Beglaubigung, amtliche

Beglaubigung, amtliche Logo #42279Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die beglaubigende Stelle, dass eine Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Die amtliche Beglaubigung enthält diesen sog. Beglaubigungsvermerk, die Unterschrift der beglaubigenden Person und den Abdruck des Dienstsiegels (mit Emblem †“ ein einfacher Sc...
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